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Die Supervisorinnen und Supervisoren müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Akademischer Abschluss und abgeschlossene postgraduale Weiterbildung.
- Sie verfügen über den Fachtitel „Fachpsychologin/Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP“ und über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Kinder- und Jugendpsychologe/-in.
- Sie verfügen über eine fachspezifische Ausbildung in Supervision, Organisationsentwicklung, Coaching (nach Möglichkeit mit Abschluss an einer anerkannten Ausbildungsinstitution), oder sie haben mehrjährige Erfahrung in der Betreuung und/oder Supervision von Assistenten/-innen und Praktikanten/-innen.
SKJP führt eine Liste mit den von ihr anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren. Im Einzelfall können weitere Fachpersonen als Supervisorinnen oder Supervisoren von der SKJP anerkannt werden. Die Anerkennung im Einzelfall ist vor Beginn der Supervision durch die Kandidaten/-innen zu beantragen.
» Liste der anerkannten Supervisoren/-innen
Antragsformular zur Anerkennung von Supervisoren/-innen im Einzelfall
» pdf
» Word
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