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Die Jahreskolloquien sind integrierter Bestandteil der postgradualen Weiterbildung. Sie SKJP organisiert in der Regel zweimal jährlich ein Kolloquium. Das Ziel des Kolloquiums besteht in der Vertiefung und Vernetzung der Weiterbildungsinhalte (Fallstudie, Projekte usw.) und im Austausch fachlicher und persönlicher Erfahrungen unter den Kandidatinnen und Kadidaten und zwischen diesen und den Expertinnen und Experten.
Das Kolloquium wird von der Weiterbildungskommission der SKJP organisiert und von Expertinnen bzw. Experten geleitet. Am Kolloquium immt auch die Anerkennungskommission SKJP teil. Es steht auch weiteren Interessierten offen.
Der Besuch von mindestens zwei Kolloquien ist obligatorisch. Weitere Voraussetzungen für die Zertifizierung sind die Fallpräsentation und ein Abschlussgespräch (mit einem Mitglied der Anerkennungskommission).
Die Kolloquien werden zwei Monate im Voraus ausgeschrieben und auf der Homepage der SKJP publiziert. Die Teilnehmer/-innenzahl ist auf jeweils 20 Kandidaten/-innen (max. 10 mit Fallstudie) beschränkt. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung erst ab dem Ausschreibungsdatum möglich. Bei Bedarf werden zusätzliche Kolloquien durchgeführt.
Fallpräsentation
Die Präsentation der Fallstudie an einem Jahreskolloquium ist Bestandteil der postgradualen Weiterbildung. Es sind verschiedene Präsentationsformen möglich, die im Einzelfall mit der Kolloquiumsleitung abzusprechen sind.
» Hinweise zur Fallpräsentation am Kolloquium (PDF)
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